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Du hast einen Job angenommen, willst jetzt aber wieder aus dem Arbeitsvertrag herauskommen? Hier erfährst du, wie du am besten vorgehst.

Was muss ich beachten, wenn ich kündige?

Es gibt einige Vorschriften, an die du dich bei einer Kündigung halten musst. Nur so kannst du das Arbeitsverhältnis beenden, ohne Probleme mit deinem Arbeitgeber zu bekommen. Folgende Details sind wichtig:

  • Kündigungsfrist einhalten
  • Formvorgaben berücksichtigen

Als Student kannst du einen Mini- oder Teilzeitjob oder eine Werkstudententätigkeit aufnehmen. Für alle drei musst du bestimmte Fristen für die Kündigung beachten. Diese hängen auch davon ab, wie lange du bereits für deinen Arbeitgeber arbeitest.

Kündigungsfristen

Grundsätzlich gilt, dass du ein Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen jeweils zum 15. des Monats oder zum Monatsende kündigen kannst. Das heißt: Wenn du zum 15. Mai aus dem Vertrag entlassen werden willst, musst du bis zum 15. März kündigen. Willst du das Unternehmen erst Ende Mai verlassen, kannst du dir mit der Kündigung bis zum 31. März Zeit lassen.

Wenn du einen Tarifvertrag hast, können darin andere Fristen festgelegt sein. Das gilt auch, falls du nur eine Aushilfstätigkeit aufnimmst. Studentische Aushilfen sind beliebt, um die Urlaubszeit zu überbrücken, in der viele reguläre Arbeitskräfte ausfallen. Dafür darfst du aber maximal drei Monate in dem Job arbeiten. Welche Frist dann gilt, steht in deinem Arbeitsvertrag.

Tipp: In der Probezeit gelten andere Regeln. Hier kannst du mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Formvorgaben: Wie schreibe ich als Werkstudent eine Kündigung?

Bei Kündigungen ist es wichtig, dass du die Schriftform einhältst. Kündigungen auf elektronischem Weg sind nicht zulässig. Diese Formen sind ungültig:

  • mündlich und telefonisch
  • WhatsApp
  • E-Mail
  • E-Brief
  • Fax

Es reicht also nicht, deinem Vorgesetzten zu sagen, dass du kündigst. Stattdessen musst du einen Brief schreiben, in dem du die Kündigung aussprichst. Damit sie rechtlich wirksam wird, musst du den Brief eigenhändig unterschreiben. Eine ausgedruckte Unterschrift reicht nicht. Damit du auf der sicheren Seite bist, sollte dein Schreiben folgende Informationen enthalten:

  • deinen vollständigen Namen
  • deine Adresse
  • Name und Anschrift deines Arbeitgebers
  • Datum


In den Betreff schreibst du „Kündigung meines Arbeitsvertrags“. Nach der Anrede teilst du mit, dass du deinen Arbeitsvertrag fristgerecht kündigst und hältst das Datum fest, zu dem du dich aus dem Vertrag lösen willst.

Tipp: Wenn du einen Nachweis haben willst, dass das Unternehmen deinen Brief bekommen hast, kannst du ihn mit der Post per Einschreiben verschicken. Das kostet zwar eine Gebühr, der Empfänger muss aber den Empfang per Unterschrift bestätigen.

Kann ich meinen 450-Euro-Job jederzeit kündigen?

Weiter oben hast du erfahren, dass du bestimmte Fristen einhalten musst. Diese gelten auch für 450-Euro-Jobs beziehungsweise für 520-Euro-Jobs, da die Verdienstgrenze erhöht wurde. Du kannst also nicht ohne triftigen Grund einfach so kündigen.

Es gibt jedoch eine Ausnahme. Wenn dein Arbeitgeber seine Verpflichtungen schwerwiegend verletzt, kannst du ihm die fristlose Kündigung aussprechen. Zu schweren Pflichtverletzungen zählen:

  • du bekommst dein Gehalt zum wiederholten Mal nicht oder nicht pünktlich
  • dein Arbeitgeber beleidigt oder bedroht dich
  • dein Arbeitgeber will dich entgegen vereinbarter Aufgaben im Arbeitsvertrag einsetzen

Fristlose Kündigungen sind immer Einzelfallentscheidungen. Bevor du zu diesem Mittel greifst, solltest du alle anderen Optionen wie eine gütliche Einigung ausschöpfen. Verpasst das Unternehmen zum Beispiel einmal die Zahlungsfrist für dein Gehalt, musst du es erst mahnen, statt direkt zu kündigen. Dein Arbeitgeber kann die Kündigung sonst anfechten und damit vor Gericht Recht bekommen.

Sollte ich die Kündigung ankündigen?

Gesetzlich bist du nicht verpflichtet, deinen Vorgesetzten im Vorfeld zu informieren. Da du nach deiner Kündigung aber noch einige Wochen im Unternehmen arbeiten wirst, ist es für alle Beteiligten angenehmer, wenn du vorher das Gespräch suchst. Bitte deinen Arbeitgeber darum, sich mit dir unter vier Augen zurückzuziehen, da du ihm etwas mitteilen möchtest.

Im Meeting solltest du dich zuerst für die Zusammenarbeit und das Vertrauen bedanken. Wenn es sich um eine Werkstudententätigkeit handelt, kannst du auch betonen, dass du viel gelernt hast und dies deinem Studium geholfen hat. Danach teilst du mit, dass du das Arbeitsverhältnis zum entsprechenden Datum beendest. Anschließend kannst du das Kündigungsschreiben entweder persönlich übergeben oder die Zustellung per Post ankündigen.


Fazit

Nun weißt du, wie du bei der Kündigung deines Studentenjobs richtig vorgehst. Wenn du die Tipps beachtest, kann nichts schiefgehen.

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