Studenten haben mit Vorlesungen, Prüfungsvorbereitungen und zusätzlichen Jobs jede Menge zu tun. Da kann die Steuererklärung schon mal in Vergessenheit geraten. Trotzdem solltet ihr euch mit dem Theme Steuern befassen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und bares Geld zu sparen.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Steuererklärung als Student
Studierende sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Einzige Ausnahme sind Studenten, die neben dem Studium einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen und dabei Einnahmen über dem Grundfreibetrag (Stand 2016: 8.652 Euro) erwirtschaften. Zudem müsst ihr Kapitalerträge und Mieteinkünfte versteuern, die den Freibetrag übersteigen. Aber auch eine freiwillige Steuererklärung kann sinnvoll sein: Wer in den Semesterferien jobbt oder dauerhaft als studentische Hilfskraft arbeitet, kann sich auf diesem Weg die gezahlte Lohnsteuer zurückholen. In diesem Zusammenhang gilt es darauf hinzuweisen, dass freiwillige Steuererklärungen in einem Zeitraum von vier Jahren eingereicht werden können. Studenten, die zur Steuererklärung verpflichtet sind, müssen die zugehörigen Unterlagen hingegen bis zum 31. Mai des folgenden Jahres abgeben. Ab dem Veranlagungsjahr 2018 gilt dann erstmalig die verlängerte Abgabefrist bis Ende Juli.
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Welche finanziellen Aufwendungen dürfen Studenten von der Steuer absetzen?
Im Rahmen der Steuererklärung könnt ihr eine ganze Reihe von unterschiedlichen Kosten absetzen: Dazu zählen in erster Linie die Semestergebühren, die an die jeweilige Hochschule gezahlt werden. Darüber hinaus lassen sich Anschaffungen wie Fachliteratur oder Bastelmaterialien für Hausarbeiten steuerlich geltend machen. Um die Steuerlast zusätzlich zu minimieren, können die Kosten für die Anfahrt zur Uni abgesetzt werden: Zu diesem Zweck wird einfach das gekaufte Semesterticket aufgeführt. Alternativ kommt eine Pendlerpauschale von 0,30 Euro für jeden Entfernungskilometer in Frage. Falls für das Studium benötigt, können auch Sprachkurse und Nachhilfestunden in der Steuerklärung geltend gemacht werden. Ergänzend können Studenten die Kosten für Kursfahrten oder Auslandsaufenthalte absetzen: Während eines Auslandssemesters summieren sich die Ausgaben oft zu einem enormen Kostenaufwand, was die Wichtigkeit einer Steuererklärung zusätzlich verdeutlicht. Wenn ein Studienkredit aufgenommen wird, können auch die anfallenden Zinsen geltend gemacht werden. Die fälligen Rückzahlraten eines bewilligten Studienkredits lassen sich hingegen nicht von der Steuer absetzen. Im Optimalfall werden alle relevanten Zahlungsbelege fortlaufend in einem Ordner aufbewahrt. Wer noch Fragen zum Thema Steuererklärung hat, kann kostenlose Online-Portale nutzen. Weiterführende Informationen findet ihr zum Beispiel unter www.meine-erste-steuererklaerung.de.
Wie müssen Studenten ihre Ausgaben in der Steuererklärung deklarieren?
Studenten müssen ihre Kosten in zwei verschiedenen Formen angeben: Wenn das aktuelle Studium die berufliche Erstausbildung darstellt, müssen alle Kosten als Sonderausgaben deklariert werden. Der Höchstbetrag für steuerlich absetzbare Sonderausgaben liegt bei 6.000 Euro pro Kalenderjahr. Studierende, die bereits eine Ausbildung oder ein Bachelor-Studium abgeschlossen haben, dürfen ihre Aufwendungen hingegen als Werbungskosten angeben. Werbungskosten können ohne Begrenzung in die folgenden Jahre übertragen werden und lassen sich somit auch nach dem Studium zur Steuerreduzierung nutzen. Auf diesem Weg kann die Steuerlast in den ersten Berufsjahren deutlich reduziert werden. Insgesamt gesehen lässt sich festhalten, dass ihr bei der Steuererklärung eine ganze Reihe von wichtigen Aspekten beachten müsst. Der Aufwand lohnt sich aber auf jeden Fall und wirkt sich positiv auf das knappe Studentenbudget aus!
Florian S. (25) BWL-Student an der Universität Leipzig
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