Ein Studium ist ganz schön teuer. Fast 30,000 Euro stehen für drei Jahre Bachelor an. Einen Großteil der Kosten können sich Studenten aber wieder zurückholen.
Am meisten ins Geld gehen natürlich die Kosten für eine Studentenbude. Egal ob Wohnheim, WG oder Single-Wohnung - rund 300 Euro fallen nach einer Erhebung des Deutschen Studentenwerks für eine Unterkunft am Studienort durchschnittlich pro Monat an. Weitere wichtige Kostenfaktoren sind die Ernährung mit 165 Euro, Ausgaben fürs Auto, Bus oder Bahn mit 80 Euro und Internet- / Telefonkosten in Höhe von 30 Euro und Aufwendungen für Lernmittel von etwa 30 Euro.
Richtig teuer wird das Studium aber durch eventuelle Sonderausgaben. Gehen Drucker, Laptop oder Smartphone kaputt, muss tief in die Geldbörse gegriffen werden. Je nach Studiengang können hohe Ausgaben für Fachliteratur (zB Medizin) anfallen. Und sieht die Studienordnung eine Exkursion ins Ausland vor oder wird ein Auslandssemester eingelegt, fallen nicht selten mehrere tausend Euro an.
Der Staat selbst erklärt die Studienkosten
Aber keine Angst vor hohen Studienkosten! Fast alle Ausgaben, die du zu Studienzwecken hast, kannst du dir vom Staat wieder zurückholen. Du musst diese nur in deiner Steuererklärung angeben und dann kannst du die Kosten entsprechend von der Steuer absetzen. Da die Mehrheit der Studenten trotz Nebenjob im Jahr weniger als den Steuerfreibetrag von aktuell 8.652 Euro verdient, also keine Steuern zahlt und demnach auch nichts absetzen kann, bietet das deutsche Steuerrecht eine äußerst vorteilhafte Lösung an - den Verlustvortrag. Per Verlustvortrag Steuergutschrift für’s Berufsleben abstauben
Das Modell des sogenannten Verlustvortrags bietet allen Studenten die Möglichkeit, studienbedingten Ausgaben, also eben Verluste, per Steuererklärung dem Finanzamt anzuzeigen. Werden noch keine Steuern von dir gezahlt, von denen diese Verluste abgesetzt werden könnten, merkt sich das Finanzamt automatisch deine angegebenen Verluste. Sobald du nach dem Studium ins Berufsleben einsteigst und zu versteuerndes Einkommen hast, werden deine vorgetragenen Verluste von der Steuer abgezogen. Damit bekommst du während der Studienzeit quasi eine Steuergutschrift, die du bei Berufseinstieg einlösen kannst und dadurch deine Ausgaben für die Studienzeit wieder zurückbekommst.
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Für welche Studienkosten kannst du einen Verlustvortrag machen?
Die Liste an Ausgaben, die du steuerlich geltend machen kannst, ist lang. In einer Steuererklärung gibst du deine Studienkosten als sogenannte Werbungskosten an. Diese kannst du in voller Höhe absetzen bzw. als Verlust vortragen und dir damit deine Steuergutschrift holen. Gängige Werbungskosten im Zuge eines Studiums sind:
- Semesterbeiträge oder Studiengebühren
- Kosten für ein Auslandssemester
- Pflichtpraktika sowie auch freiwillige Praktika
- Studienfahrten und Exkursionen
- Fachliteratur (Lehrbücher, Zeitschriften etc.)
- das Drucken und Binden von Abschluss-/Seminararbeiten
- Umzugskosten in den Studienort
- Fahrtkosten zwischen Heimat- und Studienort
- Fahrtkosten im Zuge eines Nebenjobs
- Drucker, Laptop, Smartphone u.v.m.
Viele dieser Kosten kannst du auch einfach pauschal absetzen, meist auch ohne, dass das Finanzamt hierfür Belege von dir verlangt. Für einen Umzug gibt’s bis zu 730 Euro, für Arbeitsmittel wie Taschenrechner & Co. gibt’s pro Jahr 110 Euro, Telefon- und Internetflatrate kannst du pauschal mit 20 Euro pro Monat ansetzen. Auch für ein Praktikum, eine Exkursion oder einen Auslandsaufenthalt gewährt dir der Staat Pauschalen: Innerhalb Deutschlands bekommst du beispielsweise eine Verpflegungspauschale von 24 Euro pro Praktikums- bzw. Reisetag. Für einen Aufenthalt im Ausland können die Tagespauschalen sogar bei über 100 Euro liegen.
Wie machst du am einfachsten eine Steuererklärung?
Der klassische Weg zum Verlustvortrag und zur Steuererstattung erfolgt natürlich über die Steuererklärung in Papierform. Hier stellt das Bundesministerium der Finanzen auf seinen Webseiten alle gängigen Formulare zum Download zur Verfügung.
Wenn du wenig Lust auf Papierkram hast, bieten dir Steuerprogramme auf CD-ROM eine Alternative. Anbieter sind hier u.a. WISO, Lexware oder Quicksteuer. Diese CDs kosten ab 10 bis teilweise 40 Euro. Nachteil hierbei ist, dass diese CDs immer nur die Steuererklärung für ein bestimmtes Jahr ermöglichen. Im nächsten Jahr muss demnach wieder Geld in eine neue CD investiert werden.
Seit einigen Jahren gibt es natürlich auch Online-Anbieter, die eine Steuererklärung über eine Web-basierte Software möglich machen. Die Bezahlmethoden unterscheiden sich hierbei teils stark. So zahlst du z.B. 10 Euro pro online abgegebener Erklärung, es wird eine Jahresgebühr von 50 bis 110 Euro verlangt oder die Anbieter bekommen eine prozentuale Vergütung von deiner Steuererstattung.
Einen Nachteil haben die genannten Steuererklärungsvarianten leider alle gemeinsam. Sie sind auf die breite Masse an Arbeitnehmern, Selbstständigen und Ruheständlern ausgerichtet und eignen sich nur bedingt bis kaum für Studenten. Da viele Steuerformulare oder eben Programme für Studenten und deren steuerliche Erfordernisse nicht relevant sind, nimmt es ordentlich Zeit in Anspruch, sich durch seine Steuererklärung zu kämpfen.
Steuererklärung speziell für Studenten und Absolventen
Seit Dezember 2015 bietet ein Berliner Unternehmen eine ausschließlich für die Bedürfnisse von Studenten konzipierte Online-Steuererklärung an. Über die Plattform www.studentensteuererklärung.de kannst du deine Steuererklärung in weniger als 20 Minuten anhand eines Online-Steuer-Tools erstellen und per Mausklick ans Finanzamt senden. Die teils schwer verständlichen Steuer-Formulare haben die Berliner dabei in leichte Fragen übersetzt, die für jeden Studenten einfach zu beantworten sind.
Anhand dieses Steuer-Interviews werden die Nutzer Schritt für Schritt zur fertigen Steuererklärung navigiert. Hilfen und Tipps im Tool helfen dabei, keine Studienkosten zu vergessen und einen möglichst hohen Verlustvortrag bzw. eine maximale Steuererstattung zu bekommen. So sind etwa die meisten oben genannten Pauschalen bereits standardmäßig für die Nutzer eingetragen.
Steuererklärung bis zu 7 Jahre rückwirkend abgeben
studentensteuererklärung.de hat aber nicht nur eingeschriebene Studenten im Blick, auch für Absolventen eignet sich das Online-Tool. Denn für ein Studium kannst du bis zu sieben Jahre rückwirkend eine Steuererklärung abgeben und somit auch noch deine Studienkosten zurückholen, wenn du schon mit beiden Beinen im Berufsleben stehst.
Johannes K. (26), Journalismus-Student
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