Du möchtest neben deinem Studium als Werkstudent arbeiten und fragst dich, ob du weiterhin Kindergeld bekommst? Viele Studenten finanzieren ihr Studium selbst und sind deshalb auf Einnahmequellen wie Kindergeld und Nebenjobs angewiesen. Ein Job als Werkstudent ist die perfekte Möglichkeit, zusätzliches Geld neben deinem Studium zu verdienen und gleichzeitig Berufserfahrung zu sammeln, die dir bei späteren Bewerbungen hilft. Gleichzeitig möchtest du aber nicht auf staatliche Unterstützungen verzichten. Damit du schnell und einfach berechnen kannst, ob sich ein Werkstudentenjob für dich lohnt, findest du in diesem Beitrag umfassende Infos zum Thema Kindergeld. So weißt du alles Wichtige, wenn du als Werkstudent weiterhin Kindergeld beziehen möchtest!
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Kindergeld als Werkstudent: Wichtige Regelungen
Die gute Nachricht zuerst: Wenn du als Werkstudent Geld verdienst, hast du grundsätzlich weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Dieses wird – unabhängig von der Höhe deines Gehalts – weiterhin an deine Eltern ausbezahlt. Auch auf deinen Bafög-Anspruch hat Kindergeld keinen Einfluss. Das ist Teil des sogenannten Werkstudentenprivilegs. Der Staat möchte es nämlich fördern, dass du bereits neben deinem Studium Arbeitserfahrung sammelst. Deshalb erleichtert er dir den Einstieg in die Arbeitswelt mit Vergünstigungen bei Kindergeld, Steuern und Versicherungen.
Um als Werkstudent weiterhin von Kindergeld zu profitieren, musst du allerdings einige Regeln beachten. Zunächst gelten die allgemeinen Regelungen für die Auszahlung von Kindergeld für dich:
- Bist du unter 18 Jahre alt, hast du immer Anspruch auf Kindergeld.
- Zwischen 18 und 25 Jahren wird deinen Eltern Kindergeld bezahlt, wenn du zum ersten Mal ein Studium absolvierst.
- Auch bei einer zweiten Ausbildung wird Kindergeld an Werkstudenten gezahlt, wenn du nebenbei maximal 20 Stunden pro Woche arbeitest. Dabei ist es egal, ob du als Werkstudent oder zum Beispiel in einem Minijob tätig bist.
Neben diesen Regelungen zum Kindergeld musst du auch die gesetzlichen Voraussetzungen für Werkstudenten beachten:
- Du musst eingeschriebener Student an einer staatlich anerkannten Hochschule oder Universität sein.
- Während des Semesters darfst du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.
- Es ist erlaubt, dass du deine Stunden in den Semesterferien aufstockst. Du darfst aber maximal 26 Wochen im Jahr mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Wenn du diese Grenzen überschreitest, giltst du nicht mehr als Werkstudent, sondern wirst als Teilzeit-Arbeitskraft eingestuft. In diesem Fall erlischt dein Anspruch auf Kindergeld als Werkstudent.
Fazit
Grundsätzlich hast du als Werkstudent weiterhin Anspruch auf Kindergeld, solange du alle Voraussetzungen erfüllst. Ein Werkstudentenjob lohnt sich also finanziell. Du bist noch auf der Suche nach einer Stelle, die zu deinem Studium passt? Stöbere durch unsere Jobbörse für Werkstudenten und bewirb dich innerhalb weniger Minuten mit deinem kostenlosen Kandidatenprofil!
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