Was haben Studenten, Azubis und Schüler gemeinsam? Sie alle haben Anspruch auf BAföG, solange Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Und natürlich ergibt sich überall, wo Bürokratie und Menschen aufeinander treffen, ein hohes Potenzial für Verwirrung. Aber keine Sorge, wir helfen dir! In diesem Beitrag verschaffen wir dir einen Überblick zu allen relevanten BAföG-Einkommensgrenzen für Eltern, Werkstudenten, Praktikanten und bei Selbstständigkeit. Zum Schluss zeigen wir dir auch, was passiert, wenn du zu viel verdienst und wie du deinen neuen BAföG-Anspruch berechnen kannst. Zuerst klären wir aber die Basics.
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um BAföG zu bekommen?
Grundsätzlich bekommt jeder BAföG, der die Kosten für die Ausbildung nicht selbst übernehmen und von den Eltern nicht genügend Unterstützung erwarten kann. Das gilt für Auszubildende, Schüler und Studenten, die zwei grundlegende Voraussetzungen erfüllen:
- Deutsche Staatsangehörigkeit – Ausnahmen bei dauerhaftem Aufenthalt
- Höchstens 29 Jahre alt – Ausnahmen für Masterstudium und in Sonderfällen
Studenten müssen sich außerdem im Vollzeitstudium befinden und man muss im ersten Ausbildungsweg sein – etwa einem Bachelorstudium mit anschließendem Master oder einer ersten Berufsausbildung. Du kannst dann maximal 861 Euro pro Monat an BAföG bekommen. Gewisse Einkommensgrenzen können den Betrag aber deutlich vermindern.
Wie viel darf man verdienen, um BAföG zu bekommen?
Unterschiedliche Faktoren haben Einfluss darauf, wie viel man verdienen darf, um BAföG zu bekommen. So gelten unterschiedliche Einkommensgrenzen für Eltern, erwerbstätige Studenten oder Praktikanten. Hier ein Überblick:
BAföG-Einkommensgrenze für Eltern
Das wichtigste zuerst: Die Einkommensgrenze für Eltern, um BAföG zu bekommen, ist von den jeweiligen Freibeträgen abhängig. Bei der sogenannte Elternrechnung wird das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums festgestellt. Davon wird dann der jeweilige Freibetrag abgezogen. Folgende monatliche Freibeträge werden bei der BAföG-Einkommensgrenze für Eltern gewährt:
- Eltern leben zusammen bzw. sind verheiratet/verpartnert: 2.000 Euro
- Alleinstehende Elternteile: 1.330 Euro
- Stiefelternteil: 665 Euro
- Pro Kind, das nicht in der Ausbildung gefördert wird: 605 Euro
Was nach dem Abzug der Freibeträge vom Einkommen übrig bleibt, gilt als Betrag, den Eltern für die Ausbildung ihres Kindes aufwenden können. Falls deine Eltern wegen der Pandemie weniger verdient haben, kannst du den Antrag für den laufenden BAföG-Bewilligungszeitraum aktualisieren und mehr Förderung bekommen.
Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, elternunabhängiges BAföG zu beziehen. Die Voraussetzungen dafür sind allerdings streng geregelt:
- Die Eltern weigern sich, Unterhalt zu zahlen oder sind aus anderen Gründen daran gehindert.
- Du beanspruchst BAföG für den Besuch eines Abendgymnasiums oder Kollegs.
- Du bist bei Beginn der Ausbildung schon über 30 Jahre alt.
- Du hast schon 5 Jahre nach deinem 18. Geburtstag gearbeitet oder eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abgeschlossen und warst anschließend drei Jahre erwerbstätig. Je kürzer die Ausbildung, desto länger der nötige Arbeitszeitraum.
Werkstudent und BAföG-Verdienstgrenze
Neben dem Einkommen der Eltern wird auch dein eigener Verdienst berücksichtigt. Vor allem als Werkstudent musst du beim BAföG auf die Verdienstgrenzen achten, da sonst Abzüge oder gar eine Ablehnung des Antrags drohen. Grundsätzlich wird zwischen kurzfristigen und unselbstständigen Beschäftigungen unterschieden. Hier einige wichtige Regelungen für die BAföG-Einkommensgrenze als erwerbstätiger Student:
- Du darfst innerhalb eines Jahres maximal 5.400 Euro brutto verdienen.
- Bei unselbstständigen Beschäftigungen unter der Geringfügigkeitsgrenze – also Minijobs – bleibst du automatisch im Rahmen.
- Hast du eine kurzfristige Beschäftigung in Vollzeit – etwa während der Semesterferien – überschreitest du die 450-Euro-Marke. Wenn du aber im Jahr in Summe nicht über die 5.400 Euro brutto kommst, bist du safe.
Als Werkstudent übersteigst du diese BAföG-Verdienstgrenze meistens, da du das gesetzliche Maß eines Minijobs überschreitest. Verdienst du aber nicht mehr als 860 Euro brutto im Monat, musst du nur mit Abzügen rechnen. Sobald dein Gehalt höher ausfällt oder du während deines Bewilligungszeitraums regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, verlierst du deinen BAföG-Anspruch komplett.
Gut zu wissen: Hast du während der Corona-Krise in einem systemrelevanten Beruf gearbeitet, wird dein Gehalt nicht bei der BAföG-Einkommensgrenze angerechnet.
Lies außerdem in unserem Blogartikel zu Verdienstgrenzen als Werkstudent nach, wenn du mehr über dieses Thema wissen willst!
BAföG und Selbstständigkeit
Wenn du im Studium BAföG beziehst und mittels Selbstständigkeit Geld verdienst – etwa durch Nachhilfeunterricht oder Betreuungsdienste – gelten wieder etwas andere Regeln. Hier liegt die BAföG-Einkommensgrenze während des Bewilligungszeitraums bei 4.410 Euro brutto pro Jahr. Das entspricht einem monatlichen Einkommen von 367,50 Euro.
Aber keine Sorge, BAföG und Selbstständigkeit vertragen sich auch, wenn du über diese Verdienstgrenze kommst. In der Regel musst du zuerst nur mit einer Kürzung des Höchstsatzes rechnen, bevor du deinen Anspruch verlierst.
Was passiert mit dem BAföG im Praktikum?
Die BAföG-Einkommensgrenze im Praktikum unterscheidet nicht zwischen Pflichtpraktikum und freiwilligem Praktikum. Beides wird als normales Einkommen gewertet und es gibt keine Freibeträge wie etwa bei Minijobs. Es gibt aber ein paar andere Dinge, die du beachten musst:
Pflichtpraktikum: Du kannst sogenannte Werbungskosten geltend machen. Das heißt, du bekommst Zuschüsse oder Rückzahlungen, zum Beispiel für Anfahrtskosten.
Freiwilliges Praktikum: Die Erstattung von Werbungskosten ist nicht möglich. Außerdem darf das Praktikum während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche in Anspruch nehmen.
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BAföG-Anspruch berechnen
Jetzt weißt du über alle BAföG-Einkommensgrenzen Bescheid und es wird Zeit, deinen Anspruch zu berechnen. Wie hoch dein regulärer BAföG-Satz ausfällt, ist von mehreren Faktoren abhängig – der Höchstsatz liegt allerdings bei 860 Euro im Monat. Werkstudenten überschreiten die BAföG-Verdienstgrenze am häufigsten und müssen mit Abzügen vom monatlichen Satz rechnen, weshalb sich unser folgendes Rechenbeispiel damit beschäftigt:
- Angenommen du verdienst in deinem Werkstudentenjob 620 Euro brutto im Monat, also 7.440 Euro im Jahr.
- Das sind 2.040 Euro mehr als der Freibetrag von 5.400 Euro.
- 2.040 dividiert durch 12 ergibt 170 Euro: Das ist der Betrag, der von deinem monatlichen BAföG-Satz abgezogen wird.
Gratuliere, du bist nun Experte zum Thema BAföG und kennst dich mit Einkommensgrenzen aus! Mit diesem Wissen kannst du jetzt das Meiste aus deinem Nebenjob im Studium holen. Lege ein kostenloses Profil auf StudentJob an und sieh dich in unserem Stellenangebot nach passenden Minijobs und Werkstudentenstellen um!
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