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Du hast es geschafft und dir einen Studentenjob geschnappt! Doch wie sieht’s eigentlich als Werkstudent mit Versicherungen aus? Welche Vorteile hat man als Werkstudent bei der Sozialversicherung, kann man sich von der Rentenversicherung befreien lassen und ab wann muss man Krankenversicherung zahlen? Ziemlich viele Fragen – wir beantworten sie dir alle! In diesem Artikel sehen wir uns Schritt für Schritt an, worauf du als Werkstudent beim Thema Versicherung achten musst. 

Werkstudent Versicherung

Werkstudentenprivileg: Diese Vorteile hast du als Werkstudent bei der Sozialversicherung

Schon mal vom Werkstudentenprivileg gehört? Dieses kommt dir als Werkstudent bei Versicherungen – speziell den Beiträgen zur Sozialversicherung – zugute! Aber was heißt das? Auch wenn dein Job das Ausmaß eines Minijobs übersteigt, bist du als Werkstudent weitestgehend nicht sozialversicherungspflichtig und von Beiträgen zu der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit. Dieses Werkstudentenprivileg gilt allerdings nur, solange du unter 25 bist und nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest. Mehr Infos zur 20-Stunden-Regel findest du in unserem Artikel zu Voraussetzungen als Werkstudent. Außerdem bleibst du krankenversicherungspflichtig, auch wenn du vorerst nichts dafür zahlen musst. Was es damit auf sich hat, erklären wir dir aber später noch genauer. 

Ausnahme vom Privileg als Werkstudent: Rentenversicherung 

Die Privilegien eines Werkstudenten enden bei der Rentenversicherung. Diese Versicherung bleibt Pflicht, wenn du mehr als 450 Euro im Monat verdienst und wird dir automatisch vom Lohn abgezogen. Der Beitragssatz liegt bei 18,7 Prozent und wird zwischen Arbeitgeber und Werkstudent aufgeteilt. Wenn dein Gehalt unter 1.300 Euro im Monat liegt, befindest du dich in der sogenannten Gleitzone und zahlst weniger als 50 Prozent des Arbeitnehmeranteils (Stand 2022). Verdienst du mehr, musst du als Werkstudent du den vollen Anteil von 9,35 Prozent für die Rentenversicherung übernehmen. 

Das ist natürlich ein beachtlicher Betrag und du spielst vielleicht mit dem Gedanken, dich als Werkstudent von der Rentenversicherung befreien zu lassen. Aber wann kann man sich von der Rentenversicherung befreien lassen? Die Antwort: Nur, wenn man in einem Minijob arbeitet – also weniger als 450 Euro im Monat verdient. Als Werkstudent ist in der Regel keine Befreiung von der Rentenversicherung möglich, da dein Gehalt meist über der Geringfügigkeitsgrenze liegt.

 

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Werkstudent und Krankenversicherung: Diese Regelungen musst du beachten

Wie vorhin schon besprochen, musst du als Werkstudent eine Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Die Beiträge dafür entfallen aber unter Umständen oder sind vergünstigt. Folgende Möglichkeiten einer Krankenversicherung als Werkstudent gibt es:

  • Mitversicherung als Werkstudent in der Familienversicherung
  • Studentische Krankenversicherung
  • Freiwillige gesetzliche Versicherung
  • Freiwillige private Krankenversicherung

Wann Werkstudenten welche dieser Versicherungen wählen können, erfährst du im folgenden Abschnitt.

Ab wann ist man nicht mehr familienversichert?

Bis zu deinem 25. Geburtstag kannst du als Werkstudent kostenlos über die Familienversicherung der Eltern krankenversichert werden. Verheiratete Studenten können dasselbe über den Ehepartner tun. Wenn du vor dem Studium einen Freiwilligendienst oder Wehrdienst geleistet hast, wird die Altersgrenze um diese Dauer angehoben. Beachte allerdings, dass du als Werkstudent die Einkommensgrenze für die Krankenversicherung von 553,33 Euro im Monat nicht überschreiten darfst. Danach können Werkstudenten die Familienversicherung nicht mehr in Anspruch nehmen.

Studentische Krankenversicherung: Beiträge und Altersgrenzen

Bist du 25 Jahre alt, endet dein Anspruch auf die Familienversicherung. Danach kannst du die studentische Krankenversicherung beantragen. Du profitierst dabei von relativ günstigen Beiträgen: bis zum 30. Lebensjahr oder 14. Fachsemester zahlst du als Werkstudent für diese Versicherung nur rund 80 Euro im Monat. Eine Verlängerung ist unter gewissen Umständen möglich. Etwa wenn du nach der Geburt deines Kindes Betreuungspflichten übernimmst, länger erkrankt bist oder einen Freiwilligendienst absolviert hast. Details solltest du aber immer mit deiner Versicherung abklären.

Werkstudenten über 30: gesetzliche oder private Versicherung?

Werkstudenten über 30 müssen sich über die freiwillige Versicherung krankenversichern. Die Beiträge dafür sind stark von der jeweiligen Krankenkasse und dem Gehalt abhängig. 

Wenn du dich als Student für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidest, musst du mindestens um die 160 Euro pro Monat zahlen. Dazu kommen außerdem Beiträge für die Pflegeversicherung. Ist ein Werkstudent privat versichert, sind die Tarife oft etwas günstiger. Man muss aber eventuell mit begrenzten Leistungen im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung rechnen. 

Wichtig: Der Wechsel zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung ist nur zu gewissen Zeitpunkten möglich:

  • Zum Studienstart beziehungsweise bis zum Anbruch des dritten Monats nach Einschreibung.
  • Während des Studiums, wenn das Ende deiner Familienversicherung naht oder du das 14. Fachsemester überschreitest.
  • Nach dem Studium, sobald du eine Anstellung als Arbeitnehmer hast. 

Informiere dich vor dem Wechsel aber frühzeitig über alle notwendigen Fristen. 

Können Werkstudenten die Krankenversicherung in der Steuererklärung angeben?

Gute Neuigkeiten: Du kannst als Werkstudent deine Beiträge zur Krankenversicherung in der Steuererklärung geltend machen. Allerdings gelten unterschiedliche Regeln für private und gesetzliche Versicherungsbeiträge. Ein Werkstudent mit gesetzlicher Versicherung kann die bezahlten Beiträge vollständig absetzen. Bei privaten Krankenversicherungen ist das nur zum Teil möglich. Wichtig ist auch, dass die Beiträge vom Studenten selbst bezahlt werden und nicht etwa von den Eltern. 

Du brauchst Hilfe dabei, als Werkstudent deine Krankenversicherung in der Steuererklärung geltend zu machen? In unserem Blogbeitrag erfährst du alles Weitere zum Thema Steuererklärung als Werkstudent.

Fazit: 

Als Werkstudent kann das Thema Versicherung ganz schönes Kopfzerbrechen bereiten. Dank des Werkstudentenprivilegs und vergünstigen Beiträgen für die Krankenversicherung musst du in der Regel aber nicht zu tief in die Tasche greifen. 

Jetzt, wo du alle Infos zum Thema Werkstudent und Versicherung hast, kannst du dich durch unser Stellenangebot für Werkstudenten klicken! Wenn du den passenden Job gefunden hast, fehlt dir nur noch eine kostenlose Registrierung, damit du deine Bewerbung mit wenigen Klicks abschicken kannst. Du brauchst noch Hilfe mit deinen Bewerbungsunterlagen? Dann stehen wir dir mit unseren umfassenden Bewerbungstipps zur Seite. Viel Erfolg!

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