Es ist nicht gerade ein beliebtes Thema, aber du solltest trotzdem über die Auslandskrankenversicherung nachdenken, bevor du dich auf den Weg machst. Denn auch wer sich kerngesund fühlt und so gut wie nie eine Arztpraxis betritt, kann natürlich erkranken oder einen Unfall haben. Wer übernimmt in Ausland die Behandlungskosten, wenn du zum Arzt oder sogar ins Krankenhaus musst?
Nur eingeschränkter Schutz mit europäischer Versicherungskarte
Gesetzlich Versicherte dürfen sich nicht einfach auf ihre europäische Versicherungskarte verlassen. Denn wie der Name schon sagt, gilt diese ohnehin nur in EU-Staaten und Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Wer an einem außergewöhnlichen Ort, wie Israel, Ghana oder Singapur studiert, muss auf jeden Fall eine Auslandskrankenversicherung abschließen. In den Vereinigten Staaten gilt nor einmal besondere Regeln: Wer dorthin reist, braucht eine Versicherung, welche die dortigen Standardanforderungen für ein USA-Visa (J1-, J2-, F1-, F2-Visa) erfüllt.
In Europa, wird die Krankenkasse einen Teil der Behandlungskosten übernehmen, aber leider nur in der Höhe, wie die von der Krankenversicherung in deinem Herkunftsland. Für die restlichen Kosten müsstest du selbst aufkommen. Auch ein medizinischer Rücktransport ins Heimatland wird nicht übernommen. Der gesetzliche Versicherungsschutz deckt unterm Strich also nur einen Teil der tatsächlichen Ausgaben ab.
Übrigens solltest du auch den Geltungsbereich deiner privaten Krankenversicherung abklären, sofern du eine hast.
Rücktransport in die Heimat
Ein medizinischer Rücktransport in die Heimat ist besonders kniffelig. Die Kosten für Ambulanzflüge können nämlich schon innerhalb Europas bei mehr als 20.000 Euro liegen. Eine private Auslandskrankenversicherung übernimmt diese, entweder wenn ein solcher Rücktransport medizinisch sinnvoll ist, oder nur, wenn er medizinisch notwendig ist. Der erste Fall bedeutet, dass du auch ausgeflogen wirst, wenn deine Heilungsaussichten in Deutschland besser sind. Im zweiten Fall, wenn du im Ausland gar nicht ausreichend behandelt werden könntest.
Corona-Infektion mitversichern
Bei der Wahl deiner Auslandskrankenversicherung solltest du prüfen, ob auch eine Covid-19-Erkrankung in den Leistungen enthalten ist. Selbst bei niedriger Inzidenzzahl und umsichtigem Verhalten kannst du dich leider überall infizieren. Weil einige Versicherer Epidemien oder Pandemien vom Versicherungsschutz ausschließen oder nicht im Fall einer Reisewarnung vom Auswärtigen Amt leisten, brauchst du hier Sicherheit. PROTRIP-WORLD und PROTRIP von DR-WALTER übernehmen jedenfalls uneingeschränkt die Kosten für die medizinische Behandlung einer Coronavirus-Infektion.
Über die Krankenversicherung hinaus
Den Tarif PROTRIP-WORLD kannst du als reine Auslandskrankenversicherung abschließen oder durch ein Comfort- oder Plus-Paket zu einem Rundumschutz erweitern. Damit hättest du auch eine Haftpflicht-, Unfall- und Gepäckversicherung. Die Haftpflichtversicherung springt ein, wenn du beispielsweise Kaffee über das Handy der Freundin verschüttet hast und auch bei ähnlichen Malheuren, die nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer sind.
Fazit
Eine Auslandskrankenversicherung gehört ins Reisegepäck genau wie der Laptop fürs Studium. Je besser du geschützt bist, umso weniger musst du dir über mögliche Folgekosten des Auslandsaufenthaltes Gedanken machen.
Teile diesen Artikel
Beliebte Beiträge
Registriere dich jetzt!
Möchtest du immer über neue Jobs informiert werden und willst du dich innerhalb von 1 Minute bewerben können? Dann registriere dich jetzt.
Registrieren