Nicht nur habt ihr als Studenten eine Verantwortung für einen kleinen Menschen, auch müsst ihr die Finanzen neu regeln. Aber wie sieht es damit eigenlich aus? Erhältst du als Mutter oder ihr als Paar finanzielle Unterstützung? Was ist bezüglich des Elterngelds zu beachten - und beeinflussen diese Gelder eventuell das BAFÖG oder andere Unterstützungsleistungen? Dieser Artikel schaut sich das Thema einmal genauer an und erklärt, wie es rund um das Elterngeld steht.
Wie viel Elterngeld können Studenten erhalten?
So sehr das Kind auch geplant war und so wenig es außer Frage steht, sein Kind endlich in den Armen halten zu wollen, so haben Studenten existenzielle Sorgen. Gibt es keine wohlhabende Familie im Hintergrund, die euch hilft, müsst ihr selbst sehen, wie ihr plötzlich mit einem Mund mehr durch den Monat kommt. Daher ist die Frage, wie hoch das Elterngeld ausfällt, nur zu berechtigt. Immerhin bist du bei deinen Recherchen schon auf genügend Berichte gestoßen, in denen sich Mütter oder Paare tagelang von Nudeln ernähren, nur um das Kind bestens zu versorgen. Also: Wie sieht es aus mit dem Elterngeld? Ein Überblick:
- Grundlage - natürlich hast du Anspruch auf Elterngeld, denn es steht allen Eltern zu, die das Kind nach der Geburt betreuen und nicht oder nicht voll erwerbsfähig sind.
- Möglichkeiten - es gibt zwei Versionen des Elterngelds. Die Basisvariante bietet euch Geld für einen Zeitraum von vierzehn Monaten nach der Geburt. Entscheidet ihr euch indes für das Elterngeld Plus, erhaltet ihr bis zu 28 Monate Geld. Die zweite Variante kann aufgeteilt werden, beispielsweise durch Partnermonate. Nun bleibt dein Partner zu Hause, während du studierst und nebenbei arbeiten gehst. Das Plus-Geld kann aber auch an einem Stück genutzt werden.
- Höhe - die Höhe kann nicht grundsätzlich beziffert werden, da mehrere Faktoren mit in die Berechnung hineinspielen. Generell gibt es den Mindestbetrag von 300,00 Euro monatlich. Diese Summe wird auch ohne vorhandene Nebenjobs oder Einnahmequellen bezahlt. Wer ein Einkommen hat, erhält die sogenannte Ersatzrate. Diese wird in Prozent angegeben und kann zwischen 65 und 67 Prozent des Einkommens liegen. Wer unter 1000 Euro im Monat verdient, wird mit einer erhöhten Rate bedacht. Interessierte Studenten finden weitere Infos auf Elterngeld.de.
- BAFÖG - wenn du auch mit Kind weiterhin studieren möchtest und ohnehin einen BAFÖG-Anspruch hast, beeinflusst zumindest der Mindestbetrag das BAFÖG nicht. Das heißt: Die 300,00 Euro hast du in jedem Fall zusätzlich. Wenn du jedoch die Elternzeit nutzt, erlischt der BAFÖG-Anspruch während dieser Zeit.
- Notfall - gibt es aufgrund der Höhe des Elterngelds kein BAFÖG oder ruht diese Leistung, stehst du mit deinem Kind natürlich nicht im Regen. Du hast immer noch die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zu beantragen.
Gerade für alleinerziehende Mütter oder Väter wird es trotz Elterngeld während des Studiums knapp. Aber auch Paare wird geraten, sich schon vor der Geburt mit den Finanzen auseinanderzusetzen und sich hinsichtlich Förderungen und Hilfen beraten zu lassen.
Elterngeld beantragen - aber wie?
Um das Elterngeld zu beantragen, musst du dich an die korrekte Stelle in deiner Stadt wenden. Das Elterngeld wird vom Bund ausgezahlt, sodass die Stadt oder Kommune dafür zuständig ist. Die Anlaufstellen können die Folgenden sein:
- Jugendamt - viele Bundesländer setzen das Jugendamt für die Antragstellung ein. Wenn du auch als werdende Mutter eher wenig mit diesem Amt zu tun haben möchtest, lohnt sich der Besuch nicht nur zwecks Elterngelds. Das Amt kann dir nämlich auch hinsichtlich Betreuungsangeboten oder sonstigen finanziellen Hilfen zur Seite stehen.
- Bezirksämter - andere Bundesländer nutzen Bezirksämter: Einwohnermeldeämter sind besonders häufig.
Die Antragserstellung erfolgt grundsätzlich schriftlich. Es gilt:
- Frühester Zeitpunkt - der früheste Zeitpunkt ist der Tag der Geburt. Du solltest den Antrag unbedingt innerhalb der ersten Wochen ab der Geburt stellen.
- Zahlung - die Zahlung wird längstens 3 Monate rückwirkend bewilligt. Warte also nicht bis 4 Monate nach Geburt, wenn du auf das Geld von Tag 1 an angewiesen bist.
Was ist sonst noch zu beachten?
Rund um das Elterngeld gibt es natürlich weitere Punkte die du beziehungsweise ihr beachten solltet:
- Voraussetzungen - das Kind muss natürlich bei euch im Haushalt leben und ihr müsst es selbst betreuen. Gleichzeitig darf euer Studium höchstens 30 Wochenstunden betragen.
- Bonus - solltest du während der Elterngeldperiode noch ein weiteres Kind bekommen, erhältst du einen Geschwisterbonus ausbezahlt. Dieser beträgt 10 Prozent des Elterngeldes. Als Voraussetzungen gelten zwei weitere Kinder unter sechs Jahren oder ein weiteres Kind unter drei Jahren im Haushalt.
- Alleinerziehend - als Alleinerziehende kannst du beide Partnermonate nutzen und somit auf 14 Monate Elterngeld kommen. Wichtig ist aber, dass das Kind allein bei dir legt und nur du das Sorgerecht hast. Bei einem gemeinsamen Sorgerecht werden die Partnermonate entzogen, sodass das Geld nur 12 Monate gezahlt wird. Aber: Die Dauer kann verdoppelt werden, sodass das Elterngeld Plus auch bei alleinerziehenden 28 Monate beträgt.
- Anrechnung - bekommst du Sozialleistungen, wird das Elterngeld sowie ein Kinderzuschuss als Einkommen betrachtet und angerechnet.
Übrigens bietet dir die Uni in der Regel eine wunderbare Beratungsstelle, die sich rund um Studenten und Kinder dreht. In den meisten Unis wirst du nicht nur umfassend informiert, sondern kannst auch Hilfe erhalten, wenn du mit den Anträgen oder all der Aufregung rund um die Geburt und das Kind überfordert bist. Der Service ist kostenlos und du solltest dich nicht schämen, ihn zu nutzen.
Fazit - Studenten bekommen Elterngeld
Natürlich erhältst du auch als Student Elterngeld, wenn du ein Kind bekommst. Wie hoch dieses ausfällt und ob es ausreicht, um dich über den Monat zu bringen, erfährst du jedoch erst nach der Bewilligung. Generell stehen dir etliche Beratungsstellen zur Verfügung, die du unbedingt nutzen solltest.
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