STUDENTJOB BLOG

Auch ein Studentenleben muss finanziert, weshalb die meisten Studenten neben ihrem Studium einer Nebentätigkeit nachgehen. Wenn du nebenbei Geld verdienen und gleichzeitig wichtiges praktisches Wissen für dein Studium sammeln möchtest, eignet sich für dich ein Job als Werkstudent. Was das genau ist und weitere wichtige Infos liefert dir der nachfolgende Artikel.

Mädchen steht mit ihrem Laptop in der Hand in einem Raum
Was ist eine Werkstudentenjob? 

 
Im Vergleich zum klassischen Nebenjob weist ein Job als Werkstudent eine wichtige Besonderheit auf. Er vermittelt Wissen und Fähigkeiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit deinem Studium stehen. Ausgeübt werden darf dieser Job demnach nur, wenn du voll-immatrikulierten Student an einer Universität oder Fachhochschule bist. Du darfst dich außerdem aktuell nicht in einem Urlaubssemester befinden, wenn du den Werkstudentenjob ausübst und du darfst nicht dein 25. Fachsemester überschritten haben. Der Job als Werkstudent bietet dir viele wichtige Vorteile. Durch die fachliche Nähe zu deinem Studiengang kannst du erste wichtige Eindrücke in deinem angestrebten Berufsfeld sammeln. Neben dem theoretischen Wissen sammelst du so auch wichtiges praktisches Know-How. Viele Arbeitgeber ermöglichen Werkstudenten außerdem im Rahmen der Anstellung ihre Abschlussarbeit zu schreiben. Nicht zu unterschätzen ist außerdem, dass du bei deiner Bewerbung als Werkstudent direkt einen Einblick in den Bewerbungsablauf erhältst und manchmal werden Studenten nach ihrem Studiumabschluss im jeweiligen Unternehmen sogar eingestellt. Unabhängig davon solltest du dir nach Beendigung deiner Werktätigkeit immer ein Arbeitszeugnis ausstellen lassen.

Wer darf als Werkstudent arbeiten?

Wie bereits kurz erwähnt, dürfen alle Studenten einen Werkstudentenjob ausüben, die an einer Fachhochschule oder Universität voll-immatrikuliert sind und das 25. Fachsemester nicht überschritten haben. Jobs für Werkstudenten darfst du nicht ausüben, wenn du gerade ein Urlaubssemester machst, promovierst oder ein Teilzeitstudent bist. Auch neben einem Ergänzungs- oder Zweitstudium sowie bei der Ausübung von einem dualen Studium ist dies nicht möglich. Des Weiteren gilt zu beachten, dass du nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten darfst, ausgenommen davon sind die Semesterferien. 

Jobs für Werkstudenten: Die rechtlichen Regelungen im Detail

Eingestuft wird ein Werkstudent im rechtlichen Sinne als Teilzeitbeschäftigter. Demnach besteht auch ein gesetzlicher Urlaubsanspruch. Grundsätzlich geht man hier von einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden in einer 6-Tage Woche aus, woraus sich ein Urlaubsanspruch von 24 Urlaubstagen im Jahr ergibt. Da du als Werkstudent nur 20 Stunden in der Woche arbeiten darfst, ergibt sich demnach ein Urlaubsanspruch von 12 Tagen, sprich die Hälfte, vorausgesetzt du arbeitest 6 Tage in der Woche. Wenn du also nur 5 Tage in der Woche arbeitest, reduziert sich dein Urlaubsanspruch auf 10 Tage. Wenn du im jeweiligen Betrieb länger als 6 Monate beschäftigt bist, besteht ein voller Urlaubsanspruch. Unbedingt darauf achten solltest du, dass du bei der Aufnahme deines Jobs als Werkstudent einen Arbeitsvertrag ausgehändigt bekommst und keinen Werkvertrag. Wenn die Rahmenbedingungen zwecks der Stundenanzahl stimmen, darfst du auch mehrere Werkstudenten Jobs gleichzeitig aufnehmen.

Zwei Mädchen sitzen an einem Tisch und laugh

Wie viel verdiene ich als Werkstudent?

Grundsätzlich fallen Jobs als Werkstudent unter die sogenannte Mindestlohn-Regelung. Die meisten Firmen zahlen aber einen höheren Stundenlohn, der maximal bei 15 Euro liegen kann. Wenn du also 20 Stunden in der Woche arbeitest, ergibt sich daraus ein Monatsgehalt von um die 700 Euro. In der Regel liegt das Gehalt allerdings zwischen 250 und 500 Euro. Wenn dein Gehalt über den steuerlichen Freibetrag von 9.000 Euro im Jahr liegt, musst du Steuern zahlen. Es besteht aber die Möglichkeit, die Steuerabgaben später über die Steuererklärung zurückzuholen. Andernfalls kannst du deinem Arbeitgeber auch eine Lohnsteuerbefreiung vorlegen. Beachtet werden sollte, dass ein monatlicher Verdienst bis zu 450 Euro grundsätzlich steuerfrei ist.

Werden staatliche Leistungen angerechnet?

> BAföG: Wenn du während der Tätigkeit als Werkstudent auch BAföG beziehst, dürfen deine Brutto-Einkünfte nicht höher als 4.800 Euro im Jahr sein. Monatlich sind das etwa 400 Euro. Wird diese Grenze überschritten, werden die BAföG-Leistungen gekürzt. Wie viel das im Einzelfall ist, kann beim BAföG Amt nachgefragt werden.

> Kindergeld: Wenn du nicht älter als 25 ist und deine erste Ausbildung/Studium absolvierst, hast du noch Anspruch auf Kindergeld. Die Höhe vom Kindergeld beträgt aktuell 184 Euro monatlich. Kindergeld bekommst du leider nur, wenn du weniger als 20 Stunden in der Woche arbeitest und eingeschriebener Student bist. Da der Job als Werkstudent eine Arbeitszeit von 20 Stunden aufweist, besteht somit kein Anspruch mehr auf Kindergeld.

> Waisenrente: Bis Juli 2015 wurde das Einkommen noch mit der Waisenrente verrechnet. Seit dem 1. Juli 2015 ist dies zum Glück nicht mehr der Fall. Volljährige Bezieher von Waisenrente haben trotz Werkstudentenjob somit weiterhin vollen Anspruch auf ihre Waisenrente, ohne dass diese angerechnet wird oder wegfällt.

Welche Nachteile hat ein Job als Werkstudent?

Leider bieten Jobs als Werkstudent nicht nur Vorteile. Als ein Werkstudent leistest du keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Wenn du also deinen Job verlierst, hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Hinzu kommt, dass sich der Job als Werkstudent nicht lohnt, wenn du BAföG beziehst, da das Einkommen die Freibeträge in der Regel übersteigt. Des Weiteren solltest du beachten, dass du ab einem monatlichen Einkommen von mehr als 450 Euro aus der Familienversicherung fällst, so dass du dich selbst versichern musst, was für Mehrkosten von  aktuell 110 Euro monatlich sorgt.

Teile diesen Artikel

Beliebte Beiträge