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Als Student hast du es oft nicht leicht. Das Studium an sich kostet selbst  dann jede Menge Geld, wenn keine Gebühren fällig sind. Aber was lässt sich daran ändern?

 

Bafög

Image 1: @ Priscilla Du Preez (CC0-Lizenz) / unsplash.com

Die wenigsten Studenten können direkt bei sich zu Hause studieren und müssen umziehen. Jedoch kostet eine Wohnung nicht nur, sondern muss auch mit Möbeln und den alltäglichen Notwendigkeiten versehen werden. Um die Kosten zu stemmen , kommt für viele Studenten Bafög in Betracht. Aber wie erhältst Du die Hilfe und wer hat überhaupt Anspruch darauf? Dieser Artikel sieht sich das einmal an.

Wer hat Anspruch auf Bafög?

Beim Bafög handelt es sich um Hilfe nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Grundsätzlich müssen mehrere Faktoren zusammenkommen, damit das Geld beantragt werden kann:

  • Staatsangehörigkeit - um Bafög zu erhalten, musst Du als Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder einen bestimmten Aufenthaltsstatus besitzen. Hierunter fallen sämtliche Europäer, die unter das Freizügigkeitsgesetz fallen, Studenten mit einer Daueraufenthaltsgenehmigung und Ausländer mit einer Bleibeperspektive und einer erfolgten Integration.

  • Eignung - grundsätzlich müssen die Leistungen überhaupt eine Zulassung zur Uni oder Fachhochschule erlauben. Da das Bafög auch für Auszubildende gilt, müssen die schulischen Leistungen vermuten lassen, dass der Azubi die gewählte Ausbildung überhaupt abschließen kann. Studenten müssen vor dem fünften Semester einen Leistungsnachweis erbringen. Azubis müssen nach den jeweiligen Zwischenprüfungen ebenfalls einen Leistungsnachweis vorlegen.

  • Alter - Bafög unterliegt einem Höchstalter. So kannst Du es als Student nur beantragen, wenn Du die Ausbildung bzw. das Studium vor dem 30. Lebensjahr beginnst. Bei Masterstudiengängen gilt ein Höchstalter zu Beginn von 35 Jahren.

  • Einkommen - Studenten dürfen während des Bafög-Bezugs durchaus hinzuverdienen. Solange es sich um einen 450-Euro-Job handelt, wird das Einkommen laut Kreditheld.de nicht angerechnet. Wird mehr verdient, wird ein Teil des Einkommens angerechnet. Allerdings gilt dieser Wert nur für Singles, wer bereits verheiratet ist beziehungsweise ein Kind hat, darf in der Regel mehr verdienen beziehungsweise gelten nun andere Freibetragsgrenzen, da auch noch das Kind mit in den Bedarf eingerechnet wird.

  • Einkommen der Eltern - das Einkommen der leiblichen Eltern oder Adoptiveltern wirkt sich auf den Bafög-Bezug aus. Die Eltern müssen einen Einkommensnachweis abgeben, wobei vom Bruttoeinkommen noch Freibeträge, Werbekosten und Steuern abgezogen werden. Liegt Dein Einkommen unterhalb des in dem Fall zutreffenden Freibetrags, ist Dein elterliches Einkommen für den Bafög-Bezug unerheblich.

Wie hoch ist der Anspruch?

Generell ist es so, dass die Höhe des möglichen Bezugs vom jeweiligen Fall abhängt. Für kinderlose Studenten gibt es aktuell einen monatlichen Höchstbetrag von 735,00 Euro, der aber durchaus vermindert oder erhöht werden kann. Die Zusammensetzung des Bafög sieht wie folgt aus:

  • Grundbedarf - dieser richtet sich nach der Ausbildung und der Schulart. Im Höchstfall liegt er bei 399,00 Euro, doch werden hiervon meist Beträge abgezogen.

  • Wohnpauschale - die Wohnpauschale hängt davon ab, ob Du zu Hause oder in der eigenen Wohnung lebst. Mit eigener Wohnung erhältst Du 250,00 Euro, lebst Du noch bei den Eltern, verringert sich der Betrag auf 52,00 Euro.

  • Zuschlag KV/PV – hast Du keine Familienversicherung, sondern bist schon selbst in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert, gibt es einen monatlichen Zuschlag von 86,00 Euro. Im Falle der Familienversicherung entfällt dieser Posten.

Bei Studenten mit eigenem Kind können noch bis zu 130,00 Euro Kinderbetreuungszuschlag je Kind hinzukommen. Auch Zuschläge für ein Auslandsstudium sind möglich.

Generell ist dieser Höchstsatz jedoch nur der erst mal ermittelte Bedarf, von dem häufig noch Posten abgezogen werden. Liegt der elterliche Verdienst über dem jeweiligen Freibetrag oder erwirtschaften Studenten im Nebenjob mehr, als die Freigrenze erlaubt, werden wieder Abzüge berechnet, die sich negativ auf das Bafög ausweisen.

Was ist sonst zu beachten?

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, wo Bafög überhaupt beantragt werden kann. Das hängt vom jeweiligen Fall ab und richtet sich nach der Schule:

  • Studenten an der Hochschule - hier gilt das Studentenwerk der jeweiligen Uni.

  • Fachhochschulen/Akademien - hier ist das Amt für Ausbildungsförderung des jeweiligen Bezirks zuständig.

  • Online - auch eine elektronische Antragstellung ist möglich. Hierfür ist jedoch der neue Personalausweis mit eingeschalteter Online-Funktion notwendig, wie auch ein Kartenlesegerät. Alternativ kann ein DE-Mail-Konto angelegt werden und hierüber der Antrag gestellt werden.

Gleichfalls sind natürlich Belege erforderlich. Wenn Du schon einen Nebenjob hast, musst Du die Verdienstbescheinigungen beifügen, auch der Mietvertrag über die eigene Wohnung ist notwendig. Deine Eltern müssen ebenfalls Verdienst- oder Rentenbescheinigungen oder Bescheinigungen über Vermögenswerte einreichen.

Unabhängig von der Höhe der Gewährung handelt es sich beim Bafög um ein Darlehen, welches zum Teil zurückgezahlt werden muss. Hier gilt:

  • Höhe der Schuld - die Darlehensschuld ist auf einen Maximalwert von 10.000 Euro begrenzt. Generell muss die Hälfte der innerhalb der Regelstudienzeit erhaltenen Leistung zurückgezahlt werden.

  • Wer muss zahlen - die Rückzahlungspflicht betrifft nur Studenten an Fachhochschulen, Universitäten und Akademien. Das Schüler- und Azubi-Bafög fällt nicht unter die Rückzahlpflicht.

  • Beginn der Rückzahlung - fünf Jahre nach der Förderungshöchstdauer erfolgt die erste Rückzahlungsrate.

  • Ratenhöhe - vierteljährlich werden in der Regel 315,00 Euro fällig. Je nach Einkommenshöhe kann die Rate jedoch herabgesetzt werden. Eine vorzeitige Rückzahlung, beispielsweise bei einem sehr guten Einkommen, ist natürlich ebenfalls möglich, muss aber abgeklärt werden.

Unter ganz besonderen Umständen kann eine Freistellung von der Rückzahlung beantragt werden. Grundsätzlich sollten sich Studenten bezüglich der Rückzahlung Formalitäten, dem Ratenbeginn und einer möglichen Freistellung bei der zuständigen Förderungsstelle informieren.

Fazit - praktisches Hilfsmittel

Das Bafög ist ein guter Weg für Studenten, das Studium zu bestreiten, selbst wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen oder die Eltern keine Möglichkeit haben, das Studium mitzufinanzieren. Übrigens ist die Förderung nicht die einzige Option. Bafög kann unter Umständen mit anderen Darlehen und Hilfen kombiniert werden, sodass ein Studium möglich ist. Es empfiehlt sich, die entsprechenden Beratungsstellen aufzusuchen und prüfen zu lassen, welche Zuschüsse, finanziellen Beihilfen oder Möglichkeiten offenstehen.

 

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