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Sich sein Studium durch Selbstständigkeit zu finanzieren hat viele Vorteile. Du bist dein eigener Chef, kannst in lernintensiven Phasen Urlaub nehmen und am Monatsende kommt ordentlich was dabei rum. Wer gleichzeitig Unternehmer und Student sein möchte, muss aber einiges beachten.

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© YakobchukOlena

 

Richtige Planung - die Basis Deines Erfolgs

Um dich selbstständig zu machen, benötigst du zunächst einmal eine gute Geschäftsidee. Die Menschen müssen bereit sein, Geld in deine Idee zu investieren. Natürlich soll sich dein Business dabei an deinen persönlichen Interessen und Fähigkeiten orientieren. Sehr wichtig ist es jedoch auch, dir über deine potenzielle Zielgruppe klarzuwerden. Nur wer seine Kunden kennt, kann gezielt auf deren Wünsche eingehen und so langfristige Erfolge verzeichnen.

Fundierte Branchenkenntnisse sind ebenfalls eine Grundvoraussetzung für ein gewinnbringendes Kleinunternehmen. Zusätzlich zu dem brancheninternen Wissen solltest du als Jungunternehmer jedoch auch Informationen zu rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Sachlagen einholen. Gerade zu Beginn deiner Selbstständigkeit solltest du dich ausgiebig mit den Formalitäten auseinandersetzen, um ein böses Erwachen zu vermeiden. Häufig bieten sogar Universitäten eine Gründerberatung an, hier lohnt es sich, sich nach Mentoren umzusehen.

Erwartungen versus Realität

Viele Studenten haben noch zu wenig Praxiserfahrung gesammelt, um die Lage auf dem Arbeitsmarkt richtig einschätzen zu können. Du darfst nicht erwarten, dass deine Beschäftigung vom ersten Tag an große Gewinne abwirft. Es gilt somit leider meist das alte Sprichwort: Aller Anfang ist schwer. Doch davon solltest du dich nicht abschrecken lassen. Es ist wichtig, am Ball zu bleiben und anfängliche Rückschläge – auch finanziell – einzukalkulieren.

Läuft das Geschäft erst einmal besser, besteht die Gefahr, dass du dich zu sehr in die Arbeit stürzt und dadurch dein Studium vernachlässigst. Entscheidend ist es daher, ein gesundes Gleichgewicht zwischen Job und Uni zu schaffen. Auch wenn dein Business richtig gut läuft, solltest du dein Studium bis zum Ende gewissenhaft durchziehen.

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© wutzkoh

 

Rechtliches: Wer muss ein Gewerbe anmelden?

Ein eigenes Business ist leider nicht nur mit dem schnellen Geld verbunden. Man muss einige Aspekte beachten, um auch in Bezug auf Steuer und Recht auf der sicheren Seite zu sein.

Generell gilt: Führst du eine selbstständige Tätigkeit über einen längeren Zeitraum hinweg aus und verdienst damit Geld, musst du ein Gewerbe anmelden. Dies geschieht mittels des sogenannten Gewerbescheins, den du bei deiner Gemeinde beantragen kannst. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 20 bis 50 Euro. Hast du dein Gewerbe erstmal angemeldet, informiert das Gewerbeamt die Behörden, wie beispielsweise das Finanzamt, Handelsregister und die Berufsgenossenschaft. Damit ist der Grundstein für dein Vorhaben gelegt und du kannst endlich richtig durchstarten.

Beschäftigungsarten im Check

Beachten musst du allerdings, dass es unterschiedliche „Gewerbearten“ gibt. Zunächst gilt es das Kleingewerbe vom Vollgewerbe abzugrenzen. Ein Vollgewerbe verlangt eine doppelte Buchführung, Inventur und Bilanz, ist also mit relativ großem Aufwand verbunden. Für Studenten lohnt sich in erster Linie das Kleingewerbe. Es ist mit einem deutlich geringeren Bürokratieaufwand verbunden, da es lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung verlangt. Um im Rahmen des Kleingewerbes zu bleiben, darf dein Jahresumsatz 17.500 Euro nicht überschreiten.

Weiterhin gibt es in Deutschland die „freien Berufe“. Diese zählen nicht als Gewerbe und unterliegen dahingehend auch nicht der Gewerbeordnung beziehungsweise der Gewerbesteuer. Zu dieser Art von Beschäftigung gehören besonders wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische und erziehende Tätigkeiten. Fällt deine Arbeit in dieses Feld, hast du Glück, denn du musst nur wenige Richtlinien erfüllen. Ähnlich dem Kleingewerbe reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus.

Top: Wenn du deine Tätigkeit als Kleingewerbe führst und dein Umsatz im laufenden Kalenderjahr unter 17.500 Euro bleibt, musst du keine Umsatzsteuer abführen.

Die richtige Krankenversicherung

Die meisten Studenten unter 25 Jahre sind bei der Krankenkasse ihrer Eltern familienversichert. Übersteigt dein monatliches Einkommen nicht mehr als 425 Euro, kannst du auch als Selbstständiger familienversichert bleiben. In diesem Fall musst du dir keine Sorgen bezüglich der für ich passenden Krankenversicherung machen. Wichtig: Die Krankenkasse entscheidet, ob sie eine selbstständige Tätigkeit als haupt- oder nebenberuflich einstuft. Beziehst du 75 Prozent deines Einkommens aus deinem Gewerbe, so wird die Tätigkeit als Hauptberuf eingestuft. Wichtig ist auch, dass du deine Krankenkasse über deine Tätigkeit informierst. Sonst droht dir eine saftige Gebührennachzahlung.

Studenten, die die über 25 Jahre alt sind oder die Einkommensgrenze überschreiten und so nicht mehr familienversichert sein können, müssen sich selbst versichern. Hier hast du die Wahl zwischen gesetzlichen Krankenversicherungen und privaten Anbietern. Mache dich hier allerdings auf eine hohe monatliche Kostenbelastung gefasst. Spätestens an dieser Stelle musst du kalkulieren, ob sich die Selbstständigkeit im Studium lohnt.

Tipps für ein erfolgreiches Gewerbe

Mit dem Entschluss ein eigenes Business neben deinem Studium aufzubauen, hast du dir einiges vorgenommen. Entscheidend ist hierbei, den Überblick zu behalten. Obwohl Selbstständige keine Pflicht zur Führung eines separaten Geschäftskontos haben, empfiehlt sich die Eröffnung eines Firmenkontos. Lässt du deine geschäftlichen Transaktionen über dein privates Girokonto laufen, verlierst du schnell den Überblick über deine Finanzen. Es gibt sogar ein kostenloses Geschäftskonto für Selbstständige – hier fallen also schonmal keine Gebühren an.

Darüber hinaus lohnt es sich für dich, Informationen bezüglich verschiedenen Versicherungen einzuholen. Als Selbstständiger haftest du nämlich ohne Versicherung unbegrenzt für alle Schäden, die durch dein Unternehmen verursacht werden. Mit dem Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung lässt sich dieses Risiko aus der Welt schaffen. Diese Versicherung deckt Personen- und Sachschäden. Zudem gibt es eine ganze Reihe von Versicherungen, du solltest dich rechtzeitig informieren, welche davon für dich sinnvoll sind und Vergleiche ziehen. Gut zu wissen ist auch, dass du in deinem Erststudium bis zu deinem 25. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld hast. Dies gilt seit einiger Zeit auch für Selbstständige.


Julia Seidl (22), Munich, Editor

 

Julia Seidl (22), München, Redakteurin 

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