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Praktikum Teamgeist Zusammenarbeit
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Das Praktikum ist eine Chance, in einen Beruf zu schnuppern. Du solltest deine Rechte kennen, um ärgerliche Missverständnisse zu vermeiden.

Der Arbeitgeber macht sich einen ersten Eindruck vom Praktikanten, der sich in seiner Stellung behaupten kann. Dennoch gilt es, einige wichtige Regeln und grundsätzliche Voraussetzungen für das Praktikum einzuhalten. So lassen sich Missverständnisse und Ungereimtheiten von Anfang an aus dem Weg räumen. Der Praktikant hat auch bestimmte Rechte, wenn er mit einem Praktikum in einem Unternehmen beginnt.

Zum einen steht das Lernen und Kennenlernen der einzelnen Arbeitsvorgänge, der Techniken und Methoden sowie der Abläufe im Vordergrund. Zum anderen darf ein Praktikant nicht als kostenloser und günstiger Arbeiter ausgenutzt werden, sondern soll insbesondere einen Erfahrungsprozess aus dem Praktikum mitnehmen.

Was ist beim Einstieg in ein Praktikum zu beachten?

Für die Anfänger und die Neueinsteiger in einem Unternehmen ist es manchmal gar nicht so leicht, sich von Anfang an zu behaupten und auf die eigenen Rechte zu bestehen. Dennoch gibt es hier klare Vorschriften auf gesetzlicher Grundlage, die für den Praktikanten in einem Unternehmen einstehen. In der Not helfen Arbeitsrechtsanwälte, wenn es zu Problemen mit einem Unternehmen gekommen ist, aus denen du dich nicht allein befreien kannst.

PRAKTIKUM DAUER: Sicherlich ist der Begriff recht weit gefasst und kann von mehreren Monaten bis hin zu Schnuppertagen reichen. Dennoch gibt es spezifische gesetzliche Regelungen für das Praktikum.

Ein Praktikum ist eine vorübergehende Tätigkeit, die in einem Betrieb erfolgt, um sich praktische Kenntnisse anzueignen.

Nun gibt es bei den Praktika zwei verschiedene Formen, nämlich das freiwillige Praktikum und das Pflichtpraktikum. Ein Pflichtpraktikum ist oftmals an ein Studium gebunden und ist im Laufe der Studienzeit zu absolvieren. Hier gibt es keinen Anspruch auf Bezahlung. Der Studierende erhält während der Praktikumszeit sein Bafög und seine unterstützenden Leistungen weiter. Die zweite Form des freiwilligen Praktikums lässt sich mit den Rechten von Auszubildenden vergleichen. Hier haben die Praktikanten Anspruch auf Bezahlung - insbesondere wenn es sich um ein Praktikum handelt, das mehr als vier Wochen andauert.

Die Rechte auf eine ordentliche Bezahlung

Insbesondere wenn es um die Arbeitsleistung eines Praktikanten geht, hat dieser auch ein Anrecht auf Bezahlung. Zumeist sind das die Praktika, die nach dem absolvierten Studium erfolgen und allesamt an den Mindestlohn von 8,50 € gebunden sind. Ausgenommen davon sind Praktika, die freiwillig drei Monate lang zur Orientierung der Studienauswahl erfolgen ebenso wie die Praxisphasen in einem dualen Studium.

Für Praktikanten unter 18 Jahren gilt die Mindestlohn-Regelung nicht. In diesem Alter müssen sich die Unternehmer an andere Vorschriften halten.

Die Arbeitszeit der Praktikanten

Im schriftlichen Arbeitsvertrag finden sich die Arbeitszeiten und die Arbeitsbedingungen. Dennoch haben Praktikanten ebenfalls das Recht auf einen Ausgleich bei Überstunden oder bei Tätigkeiten an Feiertagen. Konkrete Einzelheiten sind aus dem Berufsbildungsgesetz zu entnehmen.

Regelungen der Urlaubszeit

Im Rahmen eines Pflichtpraktikums haben die Teilnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf Urlaub. Hier ergeben sich Unterschiede zum freiwilligen Praktikum, das zwei Tage pro Monat Urlaub zubilligt.

Nach einem erfolgreichen Praktikum hast du das Recht, ein Arbeitszeugnis entgegenzunehmen. Das ist zugleich auch die Bescheinigung, dass du über die Zeit im Unternehmen gearbeitet hast. In der Rechtssprache ist von einem qualifizierten Arbeitszeugnis die Rede, das die Tätigkeit beschreibt und diese auch beurteilt.

Bei einem qualifizierten Nachweis ist noch dazu eine Beschreibung der Aufgaben und der Positionen mit inbegriffen. Hier erfolgt die Bewertung des Sozialverhaltens und der Leistungen des Praktikanten. Oftmals erinnert dies an eine Zeugnissprache, die wiederum regulären Vorschriften unterliegt. Praktikanten sollten sich nicht damit zufriedengeben, eine kurze Notiz vom Unternehmer und Arbeitgeber zu erhalten, denn diese ist kein ordentliches Arbeitszeugnis.

Arbeitszeiten und Versicherungen

Grundsätzlich ist es kein Problem, als Praktikant 8 Stunden am Tag zu arbeiten. Doch diese Zeit darf nicht überschritten werden. Regelungen für die Arbeitszeiten finden sich im Arbeitszeitgesetz für Auszubildende. Ausnahmen ergeben sich im Krankenhaus, in der Gastronomie, beim Rundfunk, in der Sport-Presse oder bei der Feuerwehr. Selbstverständlich fallen alle Praktikanten auch in den sozialversicherungspflichtigen Bereich, eine Ausnahme bilden geringfügige Tätigkeiten.

Rechte im Falle einer Kündigung

Schon im Bewerbungsgespräch können Kündigungsfristen vereinbart werden, diese gelten auf beiden Seiten. Für den Fall, dass der Praktikant sich die Tätigkeit vollkommen anders vorgestellt hat, hast du die Möglichkeit, vorab das Praktikum zu beenden. Insbesondere wenn die gegebenen Bedingungen nicht dem eines ordentlichen Praktikums entsprechen, ist oftmals die Kündigung der einzige Ausweg.

So müssen sich die Angestellten auf keinen Fall damit zufriedengeben, am Kopierer zu stehen und Kaffee zu kochen. Du hast das Recht, die Arbeitsabläufe ordentlich kennen zu lernen. Niemand muss sich gefallen lassen, bei den wichtigen Arbeitsabläufen außen vor zu bleiben. Im Gegenzug sollte sich der Praktikant an die vereinbarten Kündigungsfristen halten und an die fristgerechte Angabe des Datums der Kündigung, die schriftlich beim Vorgesetzten vorliegt.

Auf jeden Fall sollte der Vertrag vorab schriftlich festgehalten werden. Hier lohnt es sich, die Einzelheiten lieber zweimal zu lesen, bevor die Unterschrift erfolgt. Insbesondere im Rahmen der Pflichtpraktika gilt es, die Einzelheiten vorab schriftlich zu definieren und konkret festzulegen, da die Studierenden oftmals arbeitsrechtlich kaum abgesichert sind.

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