Häufig gestellte Fragen in der Kategorie:
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Was ist der Inhalt eines Vertrags?
- Im Arbeitsvertrag sollten die Arbeitszeit festgehalten werden, denn laut Arbeitsgesetz darf die tägliche Arbeitszeit nur in Ausnahmen acht Stunden überschreiten.
- Wichtig ist auch die Befristung des Arbeitsverhältnis, denn es gibt befristete oder unbefristete Verträge. Ohne speziellen Grund dürfen Befristungen nur höchstens über zwei Jahre gehen und in dieser Zeit dreimal verlängert werden.
- Das Gehalt wird in brutto angegeben, aber kann im Vertrag als Monats- oder Jahresgehalt angegeben werden. Normalerweise sollte dein Gehalt am letzten Werktag des Monats auf deinem Konto sein.
- Bezüglich Krankheitsfällen sollte das Gesetz der Entgeltfortzahlung gelistet sein, indem inhaltlich der Arbeitnehmer seine Krankheit mitteilen muss, aber der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, dem kranken Arbeitnehmer sechs Wochen lang das Gehalt weiterzuzahlen.
- Eine Kündigungsfrist muss im Arbeitsvertrag stehen oder ein Verweis auf das Kündigungsgesetz. Im Allgemein ist eine Kündigung nach der Probezeit vier Wochen zum 15. oder zum letzten Werktag des Kalendermonats.
- Der Sitz des Arbeitgebers muss als Ort vertraglich angeben werden und falls du viel reisen solltest, sollte dies im Vertrag erwähnt werden.
- Die Probezeit ist für viele ein lästiges Thema, jedoch ist dies Bestandteil vieler Arbeitsverträge. Meistens dauert die Probezeit sechs Monate und beide Seiten können während dessen das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen grundlos kündigen.
- Deine Tätigkeit muss im Vertrag geschildert sein, denn sonst kann der dein neuer Arbeitgeber Aufgaben übertragen, die nicht in deinem Verantwortungsbereich fallen.
- Urlaub ist wichtig, um sich zu erholen, aber laut dem Bundesurlaubsgesetz hat jeder Arbeitnehmer anspruch auf 20 Urlaubstage pro Jahr, wenn du fünf Tage die Woche arbeitest. Falls du Glück hast, kann es sogar sein, dass dein Arbeitgeber dir mehr als 20 Urlaubstage pro Jahr.
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Welche Form sollte ein Arbeitsvertrag haben?
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Habe ich auch als Student Kündigungsschutz?
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Muss der Arbeitgeber die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag erwähnen?
Ein Arbeitsvertrag bildet die Basis zwischen dir und deinem Arbeitgeber, da es die wichtigsten Vereinbarungen regelt. Sobald beide Vertragsparteien ihr Einverständnis getroffen haben, gilt der Vertrag als rechtsgültig. Dies kann in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgen. Sollte es sich um ein befristetes Beschäftigungsverhältnis handelt, gilt die Vertragsfreiheit nicht. Wenn kein von beiden Parteien unterschriebener schriftlicher Arbeitsvertrag entsteht, so gilt das Arbeitsverhältnis automatisch als unbefristet.
Im Allgemeinen solltest du darauf achten was im Vertrag steht, denn dort stehen alle wichtigen Informationen drin.
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) für einen Studenten bzw. für einen Teilzeitjob gilt erst dann, wenn du mindestens
sechs Monate ununterbrochen in einem Unternehmen beschäftigt bist. In der Probezeit gelten 7 Tage Kündigungsfrist.
Im ersten Arbeitsjahr gilt 1 Monat und ab dem zweiten Jahr beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate.
Im Arbeitsrecht ist die ordentliche Kündigung gemäß § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Aus diesem
Grund muss die Kündigungsfrist an sich nicht zwangsläufig extra erwähnt werden im Vertrag. Sollte dein Arbeitgeber
die Kündigungsfrist anders regeln als das Gesetz, so darf es nicht schlechter für den Arbeitnehmer sein, als der Inhalt
des Gesetzes §622 BGB.