Häufig gestellte Fragen in der Kategorie:
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Wie hoch ist der aktuelle Mindestlohn?
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Gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für alle?
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Muss ich als Student Steuern bezahlen?
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Zu welcher Steuerklasse gehöre ich als Student?
- Steuerklasse 1: Für alleinstehende, kinderlose Studenten
- Steuerklasse 2: Alleinerziehender Student
- Steuerklasse 3: Verheiratete Studenten, die besser verdienen als ihr Partner
- Steuerklasse 4: Verheiratete Studenten, die genauso viel verdienen wie ihr Partner
- Steuerklasse 5: Verheiratete Studenten, die schlechter verdienen als ihr Partner
- Steuerklasse 6: Bei mehreren Nebenjobs für Zweit- bzw. Drittjob (in Kombination mit Steuerklasse 1-5)
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Zahle ich als Student den Beitrag zur Rentenversicherung und Krankenversicherung?
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Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettolohn?
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Wird der (Stunden) Lohn in brutto oder netto angegeben?
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Wo finde ich einen Brutto Netto Rechner?
Der aktuelle Mindestlohn liegt bei 12 Euro und wird laut Gesetz alle zwei Jahre angepasst.
Einkünfte von bis zu 10.908 Euro pro Jahr (seit Januar 2023) sind steuerfrei. Automatisch abgezogene Lohnsteuerzahlungen bekommst du dann bei der Einkommenssteuererklärung zurückerstattet.
Als Student mit einem oder mehreren Nebenjobs bist Du grundsätzlich steuerpflichtig, sobald du mehr als 10.908 Euro im Jahr verdienst (Stand 2023). Solltest du als Student mehr verdienen, so ist der Job und Familienstand entscheidend:
Sofern du eine geringfügige Beschäftigung nachgehst, bei dem du bis zu 520 Euro im Monat verdienst, musst du 3,6 % Rentenversicherung bezahlen. Solltest du mehr als 520 Euro im Monat verdienen, aber höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten, zahlst du 9,30 % Rentenversicherung und bist Krankenversicherungsfrei. Sobald du aber mehr als 520 Euro im Monat verdienst und mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, musst du nicht nur 9,30 % Rentenversicherung zahlen, sondern bist auch noch Krankenversicherungspflichtig.
Bei einem Aushilfsjob spielt die Länge der Befristung eine entscheidende Rolle. Solltest du bis zu drei Monate/ 70 Arbeitstage im Kalenderjahr arbeiten, bist du Renten- und Krankenversicherungsfrei.
Sobald du bei einen oder mehreren Aushilfsjob unter dem Semester mehr als 26 Wochen arbeitest, bist du Renten- und Krankenversicherungspflichtig. Solltest du aber nur in den Semesterferien einer Tätigkeit nachgehen, die mehr als drei Monate lang ist, so bist du nur Rentenversicherungspflichtig mit 9,30% und Krankenversicherungspflichtig.
Bei einem Praktikum unterscheidet man zwischen Freiwilligen- und Pflichtpraktikum. Ein vom Studium vorgeschriebenes Praktikum ist komplett versicherungsfrei. Ein freiwilliges Praktikum ist Rentenversicherungspflichtig, aber Krankenversicherungsfrei.
Der Bruttolohn enthält alle Steuern und Sozialabgaben. Dazu zählen die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und auch die Kirchensteuer. Zudem enthält das Bruttolohn Sozialversicherungsbeiträge, wie die der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung sowie die Pflegeversicherung. Zieht man alle diese Abgaben vom Bruttolohn ab, erhält man den Nettolohn, was du letztendlich auf dein Konto überwiesen bekommst.
Bruttolohn - Steuern - Sozialabgaben = NettolohnDu suchst einen Brutto Netto Rechner? Du findest im Internet über Suchmaschinen eine große Auswahl an verschiedenen Rechnern, zum Beispiel www.brutto-netto-rechner.info.